
Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gratuliert dem BUND zum erfolgreichen Einspruch in Sachen Baustelle Grundwassermanagement bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die von der Deutschen Bahn geplante zentralisierte Wasseraufbereitungsanlage wurde ohne Einbindung der Umweltverbände in einem vereinfachten Planänderungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt durchgesetzt. Dem BUND ging das zu schnell, nun hat er sich eindrucksvoll Gehör verschafft. Ebenfalls blieben in diesem vereinfachten Verfahren die Auswirkungen auf die Mendelssohn-Bartholdy Allee unbeachtet. Die Platanenallee mit bis zu 200 Jahre alten Bäumen wurde auf Antrag der Grünen in die Liste der badenwürttembergischen Naturdenkmäler aufgenommen. Der Eingriff in diese bedeutende ökologische Anlage ist damit untersagt. “Absurd ist jedoch, dass die bereits durch Stuttgart 21 geplante Eingriffe in die Allee von dieser neuen rechtlichen Lage ausgenommen werden,” so Stadtrat Michael Kienzle, “auch Eingriffe in das Grundwasser sind bei Naturdenkmälern nicht gestattet. Wenn die Arbeiten zu Stuttgart 21 keinen Einfluss auf die Bäume haben, kann der Hinweis aus der Begründung entfernt werden. Wenn die Bauarbeiten Einfluss haben, dann sind die Bäume gefährdet und es kann nicht gebaut werden. Wir wollen detailliert wissen, welche Auswirkungen die Bauarbeiten und die Veränderung des Grundwasserspiegels auf die Mendelssohn-Bartholdy Allee
haben werden. Wir geben der Bahn hier keinen Freifahrtschein!”
Michael Kienzle, Werner Wölfle