Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
Download
31.08.2010

Planfeststellungsabschnitt ungenügend und unverträglich geplant

Pressemitteilung

Wozu gibt es Planfeststellungsverfahren, wenn Projekte vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und von begründeten Einwänden unbeeindruckt für unumkehrbar erklärt werden? Wozu gibt es Planfeststellungsverfahren, wenn planfestgestellte Projektabschnitte vom Bauherrn nachträglich willkürlich geändert werden können?
Während die Bahn vom national und international Aufmerksamkeit erregenden Protest unbeeindruckt und trotz ernsthafter Gesprächsangebote der Projektgegner brachial die Abrissarbeiten am Nordflügel fortsetzt, häufen sich im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim) die Widersprüche und Einwendungen der von diesem Projektabschnitt betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange.
Ganz offensichtlich sind auch die Planungen zu diesem Projektabschnitt in vielerlei Hinsicht ungenügend und unverträglich. Allein die während der Bauzeit und beim Betrieb der geplanten Anlagen (Innenreinigungsanlage, Außenreinigungsanlage, Betankungsanlage, Instandsetzungs- und Reperaturanlage) von der Bahn veranschlagten Schallemissionen sind für die Anwohner in Untertürkheim als unzumutbar einzustufen, die in den Planunterlagen vorgesehenen Schutzmaßnahmen völlig unzureichend und nicht mehr auf dem Stand der aktuellen Gesetzgebung.
Auch die Tatsache, dass erneut große Massen an Erdaushub und Bauschutt im Bereich von Gleisanlagen nicht auf der Schiene, sondern durch LKWs über die Augsburger Straße abtransportiert werden sollen, ist als schwerwiegendes Planungsdefizit zu bewerten. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer problematischer bis unzumutbarer Punkte in den vorgelegten Planungen, von einem abgeschlossenen Verfahren oder gar von Unumkehrbarkeit kann schon deshalb keine Rede sein.
Geradezu skandalös wird das ganze, wenn die Bahn nun bekundet, sich eigenmächtig über Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss 1.1 (Tiefbahnhof) hinwegsetzen zu wollen. Dass die Erweiterung des Tiefbahnhofs auf 10 Gleise schon planerisch für unmöglich erklärt wird, ist nicht nur eine erneute Bankrotterklärung der Tiefbahnhof-Bauer, sondern auch ein klarer Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss, der das Gesamtprojekt auch rechtlich immer fragwürdiger erscheinen lässt.
Die Grüne Gemeinderatsfraktion fordert die politischen Entscheidungsträger von Stadt, Land und Bund auf, angesichts dieser Entwicklungen und einem ernsthaften, vom Willen der Verständigung motivierten, Gesprächsangebot der Projektgegner der Bahn AG den sofortigen Stopp der Abrissarbeiten am Nordflügel aufzuerlegen. Das Planfeststellungsverfahren steht insgesamt auf immer wackligeren Füßen. Daher dürfen am Bahnhof keine weiteren Fakten geschaffen werden.

Jochen Stopper, Werner Wölfle

Basisdebatten im Erdgeschoss K21 – ja zum Kopfbahnhof Energiewende flott voranbringen