
Nicht zuletzt angesichts der beim „Verkauf des Stuttgarter Wassers“ gemachten Fehler fordert Werner Wölfle, MdL und Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stuttgarter Gemeinderat, ein Umdenken. „Wichtige und besonders das Gemeinwohl betreffende Entscheidungen dürfen nicht nur in kleinen Zirkeln oder hinter verschlossenen Türen diskutiert werden.“
Das Stuttgarter Wasserforum lege den Finger in die richtige Wunde, wenn es Schusters Mandat beim Zweckverband Landeswasserversorgung in Frage stelle. Zukünftig müsse sich OB Schuster bei gewichtigen Fragen nach ausführlicher und gut vorbereiteter Diskussion das Mandat des Gemeinderats holen. So sehe es auch die Gemeindeordnung (§44, Abs. 2 Satz 1) vor, die regelt: „Der Bürgermeister hat vor seiner Stimmabgabe die Weisung des Gemeinderats als Hauptorgan der Gemeinde einzuholen, sofern Entscheidungsangelegenheiten keine Geschäfte der laufenden Verwaltung mehr sind oder seine übrigen Zuständigkeiten übertreffen.“
OB Schuster hatte gegenüber der Presse erklären lassen, er sitze nicht als Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung, sondern übe sein Stimmrecht für die EnBW aus. Wölfle weist ihn auf die Verbandssatzung der Landeswasserversorgung hin. Dort sei klar geregelt: „Die Bürgermeister, die Landräte und die Verbandsvorsitzenden der Zweckverbände sind kraft ihres Amtes sowohl Vertreter ihrer Körperschaften als auch Vertreter der Wasserversorgungsunternehmen dieser Körperschaften.“ Darüber hinaus wäre beim „Verkauf des Stuttgarter Wassers“ bewusst der städtische Einfluss vertraglich festgeschrieben worden. Die EnBW hatte bei der Übernahme der NWS-
Anteile der Stadt die Sitze in den Gremien der Wasserzweckverbände überlassen. Dabei wurde dezidiert festgehalten: „EnBW oder NWS haben kein Weisungsrecht gegenüber der entsandten Personen“. Dieser Passus wurde in die Diskussion um eine unabhängige und sichere Stuttgarter Wasserversorgung auch von OB Schuster selbst gerne angeführt. Umso verwunderlicher, dass er jetzt nicht die Stuttgarter Interessen vertreten will.
Wölfle: „OB Schuster wäre somit gut beraten, würde er sich vor seiner Stimmabgabe, die u.a. zu einer Erhöhung des Wasserpreises als Folge der Cross-Border-Leasing-Geschäfte in Stuttgart führen könnte, das Mandat des Gemeinderats einholen.“
Wölfle würde es begrüßen, wenn sich Sonderumlagen zur Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Cross-Border-Lease-Transaktion vermeiden ließen, fragt sich aber, wie eine Nettobelastung aus den Cross-Border-Geschäften sonst gedeckt werden könne. Er hege Zweifel, ob es sich bei dem vorgeschlagenen Verfahren nicht um Kosmetik handele: Ein zur Beendigung der Cross-Border-Lease-Transaktion notwendiger Kassenkredit soll in den Jahren 2009 bis 2011 durch Abschreibungserlöse aus den mit eigenkapitalfinanzierten Investitionen getilgt werden.
Wölfle, zukünftig Mitglied im Verwaltungsrat der Landeswasserversorgung, will sich auf der 54. Verbandsversammlung darstellen lassen, in welcher Höhe diese Abschreibungserlöse das jährliche Ergebnis des Zweckverbands belasten und wie sehr sich der Wasserpreis dadurch zukünftig verteuern würde.