
In ihrem Antrag „Goldene Wasserhähne für die EnBW?“ fordern die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat , dass die Stadt Stuttgart die früher von der Stadt gehaltenen Mitgliedschaften in den Wasserzweckverbänden zu hundert Prozent übernimmt und dass die für eine Grundsatzentscheidung ‚Eigene Stuttgarter Stadtwerke’ oder ‚Ausschreibung der Konzessionen’ die erforderlichen Informationen zusammengetragen werden. Auf keinen Fall dürfe zum jetzigen Zeitpunkt eine Konzessionsverlängerung für Wasser erfolgen.
Die „Grundsatzvereinbarung mit der EnBW Regional AG (REG) zur Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung“ (GRDrs 185/2009) ist aus Sicht der Grünen ein Schnellschuss mit schwammig formulierten Absichtserklärungen. Sie schadet sogar dem Ziel der Gründung eigener, ökologischen Zielen verpflichteter Stadtwerke. Sie beinhaltet keine klare Aussage über den Rückkauf des Wasser- und später weiterer Netze von der EnBW. Die Unterstellung, sie sei zu dem Zweck geschrieben, der SPD die Zustimmung zur Kapitalerhöhung bei der LBBW abzuluchsen, ist nahe liegend.
Nach Ansicht der Grünen dient die in der Vorlage beschriebene Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung nicht vorrangig den Interessen der Stuttgarter Bürgerschaft. Die Grünen sprechen sich daher für die hundertprozentige Hoheit der Stadt über die Wasser- und Energieversorgung aus. Die EnBW sichere sich mit dieser Vorlage ihr Geschäftsfeld mit der Stadt für die nahe Ewigkeit und mindere die Gefahr des Verlustes der Konzessionen bei Gas und Strom. Wenn jetzt vorab der Konzessionsvertrag für Wasser mit der EnBW mit einer Laufzeit bis 2024 verlängert werden soll, erübrige sich die Frage, welchem Betreiber ab dem Jahr 2014 die Konzessionen für Strom und Gas zugeschlagen werden. Wer das Wassernetz bis 2024 betreibt, kann Synergien – die der derzeitige Betreiber wiederholt beschrieben hat – nutzen, die sich aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der Versorgungsnetze für Wasser, Gas, Strom und Fernwärme ergeben.
Die in der Vorlage 185/2009 beschriebene Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung nimmt somit die Konzessionsvergaben bei Strom und Gas vorweg. Daher darf für die Grünen jetzt keine Konzessionsverlängerung für Wasser erfolgen. Der Aufbau eigener Stadtwerke oder auch nur die anspruchsvollere Fassung des Konzessionsvertrags für eine ökologische, nachhaltige und kostengünstige Grundversorgung würde damit erschwert bzw. verunmöglicht.
Weiter kritisieren die Grünen die offensichtliche Maxime der Verwaltung: ‚Je komplexer und wichtiger eine Fragestellung, desto schneller wird sie durch die Ausschüsse gepeitscht’. Wie auch in der Frage der Kapitalerhöhung bei der LBBW darf die Fragestellung über eines der zentralen Stuttgarter Versorgungsnetze nicht übers Knie gebrochen werden. Die Eile, mit der die Drucksache noch vor der Kommunalwahl verabschiedet werden soll, nährt den Verdacht der Grünen, dass die Dynamik des Wahlkampfs geschickt ausgenutzt werden soll. Mit dem Slogan ‚Wir holen unser Wasser zurück’ wird die EnBW geschickt platziert, dass es ihr für goldene Wasserhähne reicht. Die geplante Änderung der Tarifstruktur, was nichts anderes als eine Erhöhung des Wasserpreises bedeutet, lässt sich unter Beteiligung der Stadt sicher leichter durchsetzen, denkt sich die EnBW.
Zudem ist die Vorlage nach grüner Auffassung nach nicht mit europäischem Recht kompatibel. Diese Auffassung teilen auch Europaabgeordnete von CDU, SPD und Grünen.
Werner Wölfle, Muhterem Aras