
von Andreas G. Winter 30.07.10, 11:42 Uhr
Das Wort “Kulturförderabgabe” war von uns kaum in Mund genommen, da fuhr die Stadtkämmerei bereits die juristischen Geschütze auf, um das Projekt als unrechtmäßig zu bezeichnen. Doch es gibt nie nur eine Rechtsmeinung und wir luden den renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Klaus Rosenzweig aus Hannover zu einer Stellungnahme ein. Er ist Spezialist für die Kommunalabgabegesetze und kennt alle Fallstricke bei der Einführung einer Abgabe. Deutlich widerspricht er dem Gutachten der Verwaltung und das gleich in mehreren Punkten. Die Konkurrenz zur Kurtaxe ist vollkommen irrelevant. Wir alle wissen – Stuttgart ist kein Kurort. Wie auch, bei all dem Feinstaub. Ebenso ist auch die Bundestreue nicht in Gefahr. Wenn auf Bundesebene gerade Steuersenkungen en vogue sind, müssen die Kommunen nicht mitziehen. Städte brauchen die Freiheit, die Gewerbe- oder Grundsteuersätze nach Bedarf zu erhöhen.
Die Frage, ob eine Übernachtung einen privaten Aufwand darstelle und ob die Kulturförderabgabe Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer aufweise, lässt sich nach unserem Experten nicht klar beantworten. Auch wenn das städtische Gutachten das behauptet. Er sieht weder die Gleichartigkeit, noch das berufliche oder private Motive hinter der Übernachtung den Ausschlag geben. Das Bundesverfassungsgericht gibt hier die Marschrichtung vor und muss letztlich entscheiden.
Die geplante Waffensteuer muss sich mit derselben juristischen Unklarheiten auseinandersetzen und ist nicht über jeden Verdacht erhaben. Auch wenn Bürgermeister Föll das gerne unter den Tisch fallen lässt. Zudem wird ein Präzedenzfall geschaffen, das macht das Verfahren nicht einfacher.
Die Kulturförderabgabe gibt es bereits seit 1993 in Weimar. Sie wird von Hotels und Gästen als notwendig und berechtigt anerkannt. Bisher hat kein Gaststättenverband beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Städte München und Köln zeigen offensiv, wie es in anderen Bundesländern geht. Baden-Württembergs Kommunalabgabegesetze unterscheiden sich da nicht von den anderen Bundesländern.
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