
Inklusion ist bekanntermaßen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn es geht darum, die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von behinderten Menschen zu sichern. Auch in den Schulen ist das Thema, spätestens seitdem die Stadt Stuttgart am Schulversuch Inklusion in der Schwerpunktregion Stuttgart teilnimmt, angekommen.
Seit diesem Schuljahr besteht die Möglichkeit, dass behinderte Kinder auf Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten inklusiv, das heißt gemeinsam mit nicht behinderten Schülern an Regelschulen beschult werden können. Auch früher gab es in Ausnahmefällen Einzelintegrationen in Regelschulen. In diesen Fällen hatten die Kinder einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe.
In Zukunft werden hoffentlich mehr Kinder mit Behinderung die Möglichkeit erhalten inklusiv beschult werden zu können. Dabei werden aus pädagogischen Gründen vor allem Gruppenlösungen angestrebt. Die Tatsache, dass der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in Zukunft immer mehr zur Regel werden wird, hat mit Sicherheit Einfluss auf den Einsatz von Eingliederungshelferinnen und -helfern.
Die Fachverwaltung nimmt noch vor der Sommerpause im Schulbeirat und im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu folgenden Fragen Stellung:
1. Wie viele Eingliederungsmaßnahmen werden zurzeit für Schüler mit Behinderung an Regelschulen gewährt?
2. Wie hoch sind die Kosten, die für solche Eingliederungsmaßnahmen zurzeit anfallen?
3. Wie viele Anträge auf Eingliederungshilfen sind zurzeit in Bearbeitung?
4. Wie schätzt die Fachverwaltung den zukünftigen Bedarf an Eingliederungshelfern für
Schüler mit Behinderung in Regelschulen ein?
Vittorio Lazaridis, Jochen Stopper, Muhterem Aras