
Wir sehen die Möglichkeit, die Sanierung der Backsteinhäuser bei den Wagenhallen genau wie die Lärmschutzmaßnahmen der Skater-Anlage am Friedhof aus Sanierungsmitteln, bzw. aus dem verminderten Rückfluss von Sanierungsmitteln zu tragen.
1. Die Satzung zur Sanierung Stuttgart 21-Teilgebiet C 1 wird vorläufig nicht
aufgehoben.
2. Die im Besitz der Stadt befindlichen Backsteinhäuser bei der Wagenhalle (Innerer Nordbahnhof 1) im Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof, werden dafür planerisch dauerhaft gesichert, die Sanierungskosten werden für die Haushaltsberatungen angemeldet. Die Sanierungsmaßnahme wird dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Michael Kienzle, Thekla Walker, Gabriele Nagl, Werner Wölfle