
Ohne die Bemühungen der grünen Gemeinderatsfraktion wäre der massive Sanierungsrückstand in den Schulen, der sich durch unterlassene Instandhaltungen in vielen Jahren aufgebaut hatte, in den letzten zwei Jahren nicht im großen Maßstab angegangen worden. Wichtig dabei war nicht nur, dass zusätzliche Investitionsmittel aufgebracht wurden, sondern auch, dass der Gebäudezustand systematisch von einem externen Gutachter erfasst wurde und die notwendigen Sanierungen aufgrund fachlicher Erwägungen und Dringlichkeit in Angriff genommen wurden. Die Erstellung einer fachlich und sachlich begründeten Prioritätenliste war schon längst überfällig.
Mit unserem Antrag “Schulen marode! Wie sieht es bei den Kindertagesstätten aus?” (21/2011) hatten wir beantragt, dass mit allen anderen städtischen Gebäuden auf gleiche Weise verfahren wird, damit gemeinderätliche Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage möglich sind. In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung jedoch aus, dass eine externe Untersuchung des Instandhaltungsbedarfs für den Gebäudebestand nicht notwendig sei, da ein Erfassungs- und Controllingsystem im Aufbau sei. Damit dieses System ebenfalls als fachliche Grundlage für die Entscheidungen des Rates gelten kann, muss der Gemeinderat umfassender als bisher über Art, Umfang und Reihenfolge der Instandhaltungen und Sanierungen in Kenntnis gesetzt werden.
Das städtische Vermögen soll nicht nur notdürftig instand gehalten werden, es muss auch ein Werterhalt durch grundlegende – auch energetische – Sanierungen angestrebt werden, um dieses Vermögen auch kommenden Generationen zu erhalten. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen wollen wir eine umfassende Auskunft über den Gebäudebestand der Stadt erhalten. Der Gemeinderat sollte wissen, wie es um das Vermögen bestellt ist, in welchem Zustand die verschiedenen Gebäude sind und welche Sanierungskosten in den nächsten Jahren auf die Stadt zukommen.
1a) Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird berichtet, in welchem baulichen Zustand sich die Objekte im Bestand des Amts für Liegenschaften und Wohnen (AfLW), u. a. Kindertageseinrichtungen, Bürgerhäuser, Verwaltungsgebäude und Jugendhäuser befinden, damit der Gemeinderat aufgrund der entsprechenden Datenbank bewerten kann, ob der Erhalt des städtischen Vermögens mit dem bisherigen Instandhaltungsbudget von 12 Mio. EUR gesichert wird und welche Maßnahmen zur Sanierung notwendig sind.
1b) Die Verwaltung zeigt auf, für welche der Gebäude mustergültige energetische Sanierungen – nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten – in Frage kommen.
2a) Im Verwaltungsausschuss wird ergänzend dargestellt, welche Sanierungskosten für alle städtischen Gebäude nach den bisherigen Begehungen und Erfahrungen, aufgeteilt in die einzelnen zuständigen Ämter und Referate, anzusetzen sind, sowie
2b) welche Instandhaltungsbudgets bisher für die jeweiligen Gebäudegruppen bereitgestellt wurden und welche Instandhaltungsbudgets für eine werthaltige Instandhaltung, analog den Betrachtungen zu den Schulgebäuden, notwendig sind.
Silvia Fischer, Peter Pätzold