Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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20.10.2011

Teilhabe und Inklusion – Behindertenrechtskonvention verlangt Anstrengungen für alle Generationen

Haushaltsantrag 2012/13 Antrag Nr. 42

Im Jahr 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und ist damit geltendes Recht. Dies erfordert auch in Stuttgart deutliche Anstrengungen in vielen Bereichen und für alle Generationen.

Wir beantragen daher:

I. Behindertenrechtskonvention verlangt Anstrengungen für alle Generationen

1. Zur Durchführung eines Forums für Eltern und Angehörige mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als Diskussionsplattform zum Austausch mit Leistungserbrin-gern der Behindertenhilfe, Jugendverbänden, Jugendhäusern, Waldheimen, Gemeinderäten, Bezirksbeiräten und -vorstehern werden einmalig 5.000 EUR bereitgestellt

5.000 EUR

2. Den erheblich gestiegenen Kosten für Leistungserbringer der familienentlastenden Dienste für Familien mit behinderten Angehörigen wird durch eine Aufstockung der jährlichen städtischen Zuwendung um 107.000 EUR Rechnung getragen.

p. a. 107.000 EUR

3. Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben erhält eine pauschalierte städtische Personal-kostenförderung in Höhe von 40.000 EUR für das Jahr 2012 und von 60.000 EUR ab dem Jahr 2013. Zusätzlich wird den gestiegenen Mietkosten durch die Anhebung des Betriebskostenzuschusses um jährlich 6.000 EUR Rechnung getragen.

Für das Haushaltsjahr 2012 40.000 EUR

Für das Haushaltsjahr 2013 60.000 EUR

p. a. 6.000 EUR

4. Zur Fortführung des Kursangebotes für ältere Werkstattbeschäftigte aus dem KVJS-Projekt „Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ werden jährlich 15.000 EUR bereitgestellt.

p. a. 30.000 EUR

II. Behindertenbeauftragten angemessen positionieren und ausstatten

Die Stelle des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart muss innerhalb der Verwaltung an herausgehobener Position verankert, mit Personal- und Sachmitteln ausges-tattet und neu ausgeschrieben werden. Dazu erarbeitet das Haupt- und Personalamt in Zu-sammenarbeit mit dem Beirat für Inklusion im Jahr 2012 einen geeigneten Vorschlag. Ab 2013 wird die neu positionierte und mit personellen und Sachressourcen ausgestattete Stelle des Behindertenbeauftragten eingerichtet. Dazu müssen in einem ersten Schritt mindestens die vom derzeitigen Behindertenbeauftragten vorgeschlagenen Personalressourcen in Höhe von 1,5 Stellen und Sachmittel in Höhe von 25.000 EUR bereitgestellt werden.

Silvia Fischer, Peter Pätzold

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