Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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04.07.2011

Stuttgart zu Fuß (+Antwort)

Antrag

In Stuttgart werden 27% aller Wege zu Fuß zurückgelegt (Quelle: Verkehrsentwicklungskonzept 2011). Das ist beachtlich, doch für eine dem Klimaschutz verpflichtete Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität noch deutlich steigerungsfähig.
Die Existenz von Fußwegen, von kurzen und sicheren Querungsmöglichkeiten, und, besonders in Stuttgart, von Treppenanlagen (vulgo: Stäffele), sind für die Attraktivität des Fußverkehrs entscheidend. Mit aus diesem Grund hat der Oberbürgermeister anlässlich des Kongresses „Cities for mobility“ für die Stadt die „Internationale Charta für das Gehen“ des Netz-werks „Walk 21“ öffentlich unterzeichnet.
Doch bei Unterschriften und Ankündigungen darf es nicht bleiben. Wir sehen für Stuttgarts Fußverkehr erheblichen Handlungsbedarf.
Um als Fußgänger etwa den Hauptbahnhof über den Arnulf-Klett-Platz oder die Schillerstraße zu erreichen, sind bis zu 2:25 quälend lange Minuten einzuplanen. Wer von der Planie aus am Charlottenplatz ins Wilhelmspalais will, wartet als Fußgänger bis zu 3:35 Minuten auf Grün. Und für die vierfache Ampelanlage auf der B14 zwischen Schwabenzentrum und Leonhardskirche sind ca. 2:20 Minuten Wartezeit auf schmalen Verkehrsinseln zu veranschlagen.
Die Steuerung von Lichtsignalen, also Ampeln, wird in Deutschland durch die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) reguliert. Die Richtlinie aus dem Jahr 1992 wurde kürzlich revidiert.

Im Vorfeld der politischen Debatte des Verkehrsentwicklungskonzeptes

fragen wir:

1. Liegen der Verwaltung Zählungen/Schätzungen zu Fußgängerfrequenzen und Bewegungsmustern in den Stadtbezirken und zwischen den Quartieren vor? Gibt es Hinweise auf Defizite, etwa im Umfeld von Schulen oder Senioreneinrichtungen? Sind Erhebungen geplant?

2. Wo lässt sich das Prinzip stadtweiter Fußgängermagistralen, ähnlich der Hauptradverkehrswege, umsetzen?

3. Welche Überlegungen liegen vor, die Wartezeiten vor Lichtsignalen durch Veränderung der Parameter und durch technische Verbesserungen zu Gunsten der Fußgänger zu optimieren? Gibt es Planungen, Restzeitampeln für Fußgänger einzuführen? Welche Hilfe bietet die integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) bei einer Verbesserung zu Gunsten der Fußgänger?

4. Welche erforderlichen Überwege, wie etwa eine Verbindung in Verlängerung der Königstraße zum Hauptbahnhof (vgl. unser Antrag 184/2010 „Zu Fuß zum Hauptbahnhof“), sind in Planung?

5. Inwieweit ist die neue Fassung der RiLSA für eine Verbesserung der Situation der Fußgänger von Bedeutung?

6. Wo lassen sich Fußgängerampeln durch Zebrastreifen ersetzen, die ggf. eine Anpassung der Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs bedeutet?

Wir beantragen:

Die Verwaltung beantwortet die Fragen noch vor der Behandlung des Verkehrsentwicklungskonzepts im Ausschuss für Umwelt und Technik.

Michael Kienzle, Jochen Stopper, Werner Wölfle

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