
Im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts hat der Gemeinderat eine Stellenbesetzungssperre von einem Jahr beschlossen.
Das Baurechtsamt arbeitet im Wesentlichen gebührenfinanziert. Deshalb führt jede unbesetzte Stelle zu Mindereinnahmen fast in Höhe der Kosten für die Stelle, so dass der städtische Haushalt von der Stellenbesetzungssperre kaum profitiert. Im Gegenzug können Bauanträge nicht bearbeitet werden, Bauwillige müssen länger warten und das Ergebnis ist, dass später und teurer gebaut wird. Außerdem finden gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzprüfungen viel zu selten statt. Was soll eine Stellenbesetzungssperre ohne Einspareffekt, aber mit unsinnigen Folgen?
Ähnlich verhält es sich bei der Abfallwirtschaft. Die Kosten für die Stellen im Bereich Abfallwirtschaft werden über die Abfallgebühren gedeckt. Unbesetzte Stellen kommen deshalb nicht dem städtischen Haushalt zugute. Wenn aber Fahrer von Müllautos, Mülllader oder Vorarbeiter (Festlegung von Einsatzplänen) fehlen, wird Müll oder Sperrmüll nicht ordnungsgemäß und termingerecht abgeholt, oder es müssen Zeitarbeiter eingestellt werden. Deshalb macht auch hier eine Stellenbesetzungssperre keinerlei Sinn.
1. Für die Stellen von Bauverständigen (Architekten) in den Bauabteilungen wird die Stellenbesetzungssperre aufgehoben. Ebenso werden die Stellen für wiederkehrende Prüfungen (Brandschutz bei Sonderbauten) ab sofort von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen.
2. Alle Stellen für Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen, Müllader und Vorarbeiter bei der Abteilung Abfallwirtschaft des AWS werden ab sofort von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen. Dies hat keine Auswirkungen auf den aus der Restrukturierung resultierenden Stellenabbau.
Werner Wölfle, Dr. Roswitha Blind (SPD), Alexander Kotz (CDU), Rose von Stein (FDP), Jürgen Zeeb (Freie Wähler), Ulrike Küstler (SÖS/Die Linke)