Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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07.09.2011

Stadtinternes Contracting (+Antwort)

Auch weiterhin Erfolgsmodell der Energieeinsparung Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD

Das stadtinterne Contracting ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. Seit es im Jahr 1995 vom Amt für Umweltschutz “erfunden” und eingeführt wurde, hat es Zigtausende Tonnen an CO2 vermieden und der Stadt jährliche Energiekosteneinsparungen in Millionenhöhe beschert. Durch das Contracting können Energie einsparende Maßnahmen finanziert werden, die über den gegenwärtigen Standard hinausgehen und deren Nutzen sich mit den Jahren einstellt: Alle Maßnahmen, die bisher darüber finanziert wurden, haben sich ausbezahlt. Und zwar im Schnitt bereits nach sieben Jahren. Zunehmend werden regenerative Energien gefördert, das Programm trägt auf diese Weise zur nachhaltigen Stadt bei.
Im Rahmen des immer weiter steigenden Sanierungsaufwands bei städtischen Immobilien kommt dem stadtinternen Contracting eine immer wichtigere Rolle als Finanzierungs- und Energieeinsparungsinstrument zu. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor den Haushaltsberatungen zu wissen, wo die Stadt mit dem stadtinternen Contracting steht und welche Möglichkeiten sich in Zukunft bieten.
Bisher können die Ämter der Stadt und die Eigenbetriebe das stadtinterne Contracting in Anspruch nehmen. Angesichts des bisherigen Erfolgs soll das auch weiter so bleiben. Um möglichst alle Gelegenheiten zu nutzen, bei denen die Stadt Energie und Kosten einsparen kann, stellt sich aber die Frage, ob die städtischen Töchter nicht ebenfalls vom stadtinternen Contracting profitieren können. Die Anstrengungen zur Energie- und Kosteneinsparung sind schließlich auf den ganzen „Konzern“ Stadt zu beziehen.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung stellt im Ausschuss für Umwelt und Technik den aktuellen Stand des stadtinternen Contractings dar und berichtet analog zum letzten Bericht 2009 vor den Haushaltsberatungen u. a. zum Mittel- und Personalbedarf.
2. Die Verwaltung legt insbesondere dar, wie das stadtinterne Contracting im Bereich der laufenden und anstehenden Sanierungsmaßnahmen bei der Stadt und bei ihren Eigenbetrieben angewandt wird und angewandt werden kann.
3. Die Verwaltung stellt dar, ob und wie das stadtinterne Contracting auf die städtischen Tochterunternehmen angewandt werden kann.

Peter Pätzold (GRÜNE), Dr. Roswitha Blind (SPD)

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