
Spielhallen sind in den Einkaufsstraßen und Zentren Stuttgarts auf dem Vormarsch. Im Möhringer Kerngebiet z.B. drängen gleich drei neue Spielhallen in den Ortskern und geben diesem ein anderes Gesicht. In Cannstatt hat das Verwaltungsgericht glücklicherweise der Umwandlung der Seelbergstraße in eine „Spiel-Straße“ Einhalt geboten: ein Lichtblick am Horizont der sonst schwierigen Versuche, die Flut der Spielhallen zu stoppen.
Die Stuttgarter Vergnügungsstättensatzungen gelten nur in Verbindung mit qualifizierten Bebauungsplänen. Die meisten davon sind aus den späten 80-er Jahren, als sich das Problem mit den Spielhallen so noch nicht stellte. Seit der Novelle der Spieleverordnung durch den Bund im Jahr 2006 aber boomen die Spielhallen: Gab es im Jahr 1999 gerade 13, sind es mittlerweile bereits über 80 in Stuttgart. Sie drängen jetzt stark in die Kerngebiete, in denen sie als Vergnügungsstätten auch nach dem Gesetz zulässig sind, und verdrängen die Geschäfte der Nahversorgung. Ein Trading-Down beginnt, an dem einige Hausbesitzer auch nicht unschuldig sind.
Eine einheitliche Regelung, wie die Stadt Anzahl und Lage von Spielhallen begrenzen und steuern kann, und die zudem vor Gericht Bestand hat, ist dringend erforderlich. Nachdem die in manchen Satzungen enthaltene Abstandsregelung „Spielhallen müssen einen Abstand von mind. 90 m Wegstrecke zueinander aufweisen“ im Jahr 2007 vom Gericht kassiert wurde, sind diese Satzungen sowieso nicht mehr voll anwendbar. Zudem lassen sie unterschiedliche Auslegungen und die Bebauungspläne Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen sind der Spalt, durch den die Spielhallen sich jetzt drängen. Eine Überarbeitung dieser Vergnügungsstättensatzungen ist daher dringend geboten.
Andere Städte sind diese Arbeit bereits angegangen. In Ludwigsburg beispielsweise werden die Bebauungspläne durch ein Sammelaufstellungsverfahren geändert. Über örtliche Satzungen, einfache Text-Bebauungspläne o.ä. lassen sich sicher weitere Möglichkeiten finden.
Wir geben den Kampf gegen die Profiteure der Spielsucht nicht auf. Unsere Stadt ist uns das wert, auch vor Gericht.
1. Sobald die Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU „Spielhallen in Stuttgart“ (Nr. 115/2010) vorliegt, wird der Punkt „Spielhallen“ im Ausschuss für Umwelt und Technik diskutiert und
2. beschlossen, dass die Verwaltung bis Ende des Jahres eine überarbeitete Vergnügungsstättensatzung vorlegt, die es ermöglicht, die Anzahl der Spielhallen in Stuttgart zu begrenzen.
Peter Pätzold, Werner Wölfle