Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
Download
13.09.2011

Sicherheit für Fußgänger geht vor (+Antwort)

Neue Weinsteige sicherer machen
Antrag

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist „auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen“. Fußgänger sind nach der StVO verpflichtet den Gehweg zu benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn es weder Gehweg noch Seitenstreifen gibt.
Entlang der Neuen Weinsteige gibt es einen Gehweg. Nur ist der immer zugeparkt. Insbesondere durch Werbeanhänger und sogar Wohnwagen mit Werbung. Da viele der seitlichen Parkplätze zu eng und schmaler als 2,0 m sind, werden die abgestellten Fahrzeuge und Anhänger über die gesamt Breite des Gehwegs gestellt. Für die Fußgänger bleibt dann kein Platz mehr. Sie sind gezwungen zwischen geparkten Autos und dem schnellen und starken Verkehr auf der Neuen Weinsteige entlang zu gehen. Dies ist ein Sicherheitsrisiko. Insbesondere für ältere Menschen und Kinder. Aber auch für Radfahrer, die ihr Rad mangels Schutzstreifen auf dem Gehweg bergauf nach Degerloch schieben wollen.
Wie zu lesen war, plant die Verwaltung, das Abstellen von Anhängern entlang der Neuen Weinsteige einzuschränken. Da die Verkehrsbehörde erfreulicherweise nun tätig wird, sollte gleichzeitig auch für die Sicherheit der Fußgänger gesorgt werden.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung schließt aus Sicherheitsgründen alle Stellplätze mit einer Breite kleiner als 2,01 m entlang der Neuen Weinsteige zwischen Ernst-Sieglin-Platz und der Straße Auf-dem-Haigst.

Michael Kienzle, Peter Pätzold

Basisdebatten im Erdgeschoss