
Das Projekt „Quartier am Mailänder Platz“ der ECE wurde nach dem Wettbewerb von den Verantwortlichen in den größten Tönen gelobt. Es sei ein Entwurf mit „höchster städtebaulich-architektonischer Qualität, der gleichzeitig funktionale, energetische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt“, bei dem es „durch die sichtbare Zersplitterung der großformatigen Baublöcke in differenzierte Einzelbauteile gelingt, die gewünschte Befreiung von der vorgeprägten, preußisch strengen Blockrandbebauung“ zu erreichen.
Jetzt ist bei der Umsetzung und beim Entwurf des städtebaulichen Vertrags nicht mehr ganz so euphorisch die Rede von solchen Qualitäten.
Die einzelnen Wohnblockstrukturen auf der Einzelhandelshochfläche sollen nicht mehr so differenziert getrennt sein. Blockhohe Stege verbinden viele der Blöcke und schaffen nur noch einen Rücksprung und keine Gebäudetrennung mehr. Damit verschwindet der Hauptvorteil des Wettbewerbsgewinners.
Die fünfte Fassade, das Dach, war bisher bei neuen Bauten in der Stadt soweit wie möglich von technischen Aufbauten freizuhalten. Bei der aktuellen Vorstellung der Pläne für das ECE-Projekt stehen jetzt technische Aufbauten (Luftauslässe etc.) mit bis zu 3 m Höhe und den Abmessungen von Fertiggaragen auf dem Dach. Dies ist nicht akzeptabel, zumal das Dach von den Hängen rundherum eingesehen werden kann.
Die viel diskutierten Stege, früher „Orangerien“, die hoch transparent sein sollten, sind es nun nicht mehr. Anstatt leichte, luftige Konstruktionen zu bauen, gibt es die normale, günstige Konstruktion. Bei der ist ein Viertel der Ansichtshöhe nicht mehr transparent. Dafür wurden die Stege breiter. Die zugesicherte hohe Transparenz ist aber umzusetzen.
Der Erdgeschossbereich des Einkaufszentrums muss offen zum öffentlichen Raum sein. Die Öffnung jetzt im städtebaulichen Vertrag nur im Erdgeschoss zum Mailänder Platz vorzusehen, wird dem Anspruch der Stadtplanung an den öffentlichen Raum dort nicht gerecht. Es darf zum öffentlichen Raum um den Bereich des Einkaufszentrums herum keine Hinterseiten geben.
Die Investoren für dieses Projekt legen großen Wert auf einen nachhaltigen, zukunftsweisenden Gebäudekomplex. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass sie auch zukunftsweisenden Mobilitätsformen gegenüber aufgeschlossen sind und diese nicht nur auf das Papier, sondern auch in die Umsetzung bringen wollen.
Wir meinen es mit der Fahrradförderung ernst. Deshalb muss bei allen Neubauprojekten eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder bereitgestellt werden. Dies ist für uns so selbstverständlich wie der Bau von Pkw-Stellplätzen. Auch Fahrräder werden nicht rund um die Uhr gefahren, sondern müssen ab und zu abgestellt werden.
So wundert es uns sehr, dass für das “Quartier am Mailänder Platz”, – immerhin ein sehr großes Einkaufszentrum, Büros, ein Hotel und ca. 450 Wohnungen –, nur insgesamt 400 ober- und unterirdische Fahrradabstellplätze vorgesehen sind. Für eine fahrradfreundliche Stadt ist dies entschieden zu wenig.
Eine Förderung des Radverkehrs kann nur durch den Ausbau von gut erreichbaren öffentlichen und privaten Radabstellplätzen geschehen. Der Abstellplatz am Ende der Treppe im Keller oder das Verkehrsschild sind keine modernen Radabstellplätze.
In den städtebaulichen Vertrag mit den Investoren des Gebäudekomplexes an der Wolframstraße wird folgendes aufgenommen
1. Gebäudestruktur:
Die im Wettbewerb betonte, zentrale Idee der einzelnen Gebäudestrukturen auf dem Dach ist auch so umzusetzen. Haushohe Stege, die nur einen Rücksprung in der Fassade zulassen, sind nicht zulässig.
2. Dachaufbauten:
Die Dachgestaltung mit den Aufbauten muss wie bei allen anderen Bauvorhaben (z.B. Hotels am Neckarpark) entsprechend dem üblichen Stuttgarter Standard ausgestaltet werden. Aufzugüberfahrten, Lüftungsanlagen o.ä. sind so klein wie möglich zu halten.
3. Stege:
Die Stege sind so transparent wie irgend möglich zu gestalten. Die in verschiedenen Sitzungen und Gesprächen versprochenen architektonischen und ingenieurtechnischen Möglichkeiten müssen umgesetzt werden.
4. Öffentlicher Raum, Erdgeschoss:
Die Flächen im Erdgeschoss, angrenzend an den öffentlichen Raum, sind transparent und durchsichtig zu halten. Abklebungen o.ä. sind nicht zulässig.
5. Mobilität:
a. Im Inneren des Gebäudekomplexes sind gut zugängliche Fahrradabstellplätze einzurichten, und zwar für jede Wohnung mindestens einen Fahrradabstellplatz, d.h. insgesamt ca. 450 private Fahrradabstellplätze für den Wohnbereich, und mindestens 150 öffentliche Fahrradabstellplätze für die Angestellten im Einkaufsbereich, im Hotel und im Bürobereich und für Leihfahrräder für Hotelgäste. Diese Fahrradabstellplätze müssen barrierefrei und angenehm zugänglich sein. (Wir erinnern daran, dass diese 600 Fahrradabstellplätze dem Platzbedarf von 120 Pkw-Stellplätzen entsprechen, was angesichts von 1.680 geplanter Pkw-Stellplätze einen durchaus überschaubaren Platzbedarf darstellt.)
b. Auf dem Mailänder Platz werden Fahrradabstellplätze entsprechend der Ausschrei-bung für den städtebaulichen Wettbewerb am Mailänder Platz eingerichtet. Im Bereich des Einkaufszentrums bedeutet dies Fahrradbügel für 200 Fahrräder, erweiterbar auf 300 Fahrräder, zwischen den Baufeldern 6+8 und 8+9. Vorschläge für die Anordnung dieser Fahrradabstellplätze sind Teil des Wettbewerbs.
c. Es ist ein Mobilitätsplan zu erstellen mit dem Ziel, die Erreichbarkeit des Quartiers für Kunden, Angestellte, Hotelgäste und Bewohner unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten zu optimieren.
d. Speziell sind in der Tiefgarage von den 1.680 Stellplätzen mindestens 10 Stellplätze für Car-Sharing-Pkw in einem gut zugänglichen öffentlichen Bereich einzurichten.
e. Vorausschauend auf die wachsende Elektromobilität ist ein Konzept zu entwickeln mit der Möglichkeit, Elektrofahrzeuge (E-Auto, E-Bike, Pedelec, etc.) im Bereich der Tiefgarage auch aufzuladen. Diese Möglichkeiten sind jetzt schon vorzusehen.
Werner Wölfle, Dr. Michael Kienzle, Dr. Roswitha Blind (SPD), Andreas Reißig (SPD)