
Am 30. und 31. Januar fand die Erörterung des Regierungspräsidiums zum Planänderungsverfahren Stuttgart 21, Abschnitt 1.2 Fildertunnel statt. Gegenstand der Erörterung war auch die von der Stadt Stuttgart eingebrachte Stellungnahme bspw. zum Brandschutz. Die Stellungnahmen der Bahn und der Verlauf des Erörterungstermins zeigten, dass die Bahn die der Stadt vorliegenden Planänderungsunterlagen erneut geändert hat und dass sie die Einwendungen insbesondere zum Brandschutz nicht berücksichtigen will und damit auch nicht die Vorgaben des Schlichterspruchs von Dr. Heiner Geissler.
Ein Vertreter der Stadtverwaltung berichtet in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am kommenden Dienstag, den 7. Februar, wie die Bahn zu den Einwendungen schriftlich und beim Erörterungstermin Stellung genommen hat.
Dabei soll insbesondere auf die Stellungnahmen und Planungen der Bahn zu folgenden Punkten eingegangen werden:
1. Brand- und Gefahrenschutz
2. Ausgestaltung der Montagekavernen
Jochen Stopper, Peter Pätzold