Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
Download
07.04.2011

Ökologische Kriterien für die Pflege der Grünflächen in Stuttgart (+Antwort)

Antrag

Städte sind Refugien für verschiedenste Arten, die im intensiv bewirtschafteten ländlichen Raum nur noch schlecht leben können. Dies sowohl für Pflanzen als auch für Tiere. Im Stadtgebiet gibt es unterschiedliche Grünflächen, die bei entsprechend guter Pflege geeignet sind, eine hohe Artenvielfalt in der Stadt zu erhalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt den geschützten Biotopen, aber auch alle anderen Grünflächen, Parkanlagen, Wiesen sowie das Straßenbegleitgrün haben wichtige ökologische Funktionen zu erfüllen und sind Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Ihre Funktionsfähigkeit als vielfältiger Lebensraum und der Werter-halt hängen entscheidend davon ab, ob die Pflegemaßnahmen primär nach gärtnerischen oder auch nach tier- und pflanzenökologischen Kriterien durchgeführt werden. Wichtig sind z. B. der richtige Zeitpunkt der Mahd, behutsame und schonende Pflegeschnitte für Hecken, Gehölze und Bäume im Winter und die Verwendung von heimischem Pflanzmaterial auf Ba-sis des Naturschutzgesetzes.

Viele Arbeiten werden mittlerweile nicht mehr von Mitarbeitern des Garten- Friedhofs- und Forstamts durchgeführt, sondern an Privatfirmen vergeben. Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder zu Beschwerden kommt, weil entweder nicht fachmännisch, weit über das notwendige Maß hinaus oder zum falschen Zeitpunkt gepflegt wird. So wurden zum Beispiel in Botnang am Spielplatz am „Alten Friedhof“ an der Furtwänglerstraße Büsche soweit zurück geschnitten, dass aller Sicht- und Geräuschschutz verloren ging. Am Tennisplatz am Naturschutzgebiet Greutterwald wurden die Sträucher, die dort Sicht- und Lärmschutz dar-stellen, komplett herunter geschnitten. Das untere Feuerbachtal wird regelmäßig in einem Durchrutsch gemäht, statt in mindestens zwei Stufen, wie es zur Sicherung der Artenvielfalt notwendig wäre. Oft hat man den Eindruck, dass sich die Pflegemaßnahme mehr nach dem Kalender der Firmen richtet als nach den Bedürfnissen der Natur.

Die Grüne Gemeinderatsfraktion sieht daher die Notwendigkeit, die Richtlinien für die städtische Grünpflege und Vergabe der Arbeiten stärker nach ökologischen Gesichtspunkten auszurichten und damit eine differentielle Pflege besonders wertvoller Flächen sicher zu stellen.

Wir beantragen:

1. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt berichtet in einer der nächsten Sitzungen des UTA,
– nach welchen Kriterien bis dato ökologische Gesichtspunkte der Grünpflege umgesetzt werden,
– ob und wie bei den Pflegemaßnahmen unterschiedlicher Flächentypen besondere naturschutzfachliche Erfordernisse berücksichtigt werden,
– auf welchen Flächenanteilen eine solche höherwertige Pflege erfolgt.

2. Wo noch nicht vorhanden soll eine gesonderte Aufstellung der vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu pflegenden Grünflächen mit besonderer ökologischer Bedeutung (z.B. besonders geschützte Biotope und andere wertvolle Biotope im Außenbereich, größere extensive Parks und große Straßenbegleitgrün-Flächen etc.) mit dem dazugehörigen Pflegekonzept entwickelt und vorgelegt werden.

3. Es wird berichtet, wie durch die Art der Vergabe sichergestellt werden kann, dass die Pflegemaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes und unter Berücksichtigung des Artenschutzes und von ökologischen Kriterien umgesetzt werden.

4. Außerdem soll beantwortet werden, wie das Amt sicherstellt, dass die Vergabekriterien auch erfüllt werden und welche nachträglichen bzw. vorbeugenden Sanktionen ergriffen werden können.

Thekla Walker, Michael Kienzle, Werner Wölfle

Basisdebatten im Erdgeschoss