Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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14.04.2010

Mangelnde Qualität der Schülertransporte (+Antwort)

Und dann noch zusätzliche bürokratische Barrieren!
Antrag

Die Stadt Stuttgart hat die 122 Schülertouren von behinderten SchülerInnen ausgeschrieben. Darin wird die Qualität des Begleitpersonals nicht festgelegt und bei der Vergabe bestimmt allein der Preis. Die Schülerbeförderung ist rechtlich nicht an die Vorschriften des Personenförderungsgesetzes gebunden. Der Personenbeförderungsschein, wie ihn jeder Taxifahrer haben muss, wird nicht verlangt. Geschultes Personal könnten sich die sozialen Hilfsdienste, wie beispielsweise die Malteser, auch gar nicht leisten. Die Vergabe der Schülertransporte alleine über den Preis führt jedoch zu einer Qualitätsverschlechterung zu Lasten der Kinder, die sich in deutlich längeren Fahrtzeiten auswirkt. Gleichzeitig plant das Schulverwaltungsamt eine Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten behinderter Kinder. Darin soll festgelegt werden, dass sich die Schüler die Notwendigkeit einer Begleitung während des Transports anhand eines ärztlichen Zeugnisses attestieren lassen müssen. Dies ist eine Bürokratisierung, die gerade im Umgang mit behinderten Menschen nicht angemessen ist. Praxis ist, dass nur diejenigen Schüler von den Schulen für geistig- bzw. körperbehinderte Menschen für die Schülerbeförderung gemeldet werden, denen es aufgrund des Grades ihrer Behinderung nicht zuzumuten ist, die Schule eigenverantwortlich zu erreichen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sind und bleiben selbstverständlich „Selbstfahrer“. Da es sich bei den „Fahrkindern“ um die Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen handelt, ist davon auszugehen, dass jeder Schülertransport dieser Kinder eine Begleitperson benötigt. Den Fahrern ist es nicht zuzumuten, alleinverantwortlich die Betreuung dieser Kinder zu übernehmen.

Wir beantragen:

1. Die städtische Ausschreibung der Schülertouren in der vorliegenden Form muss gestoppt werden. In einer neuen Ausschreibung muss neben dem Preis auch die Qualität des Begleitpersonals festgelegt werden.

2. Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten behinderter Kinder muss insoweit geändert werden, dass ein ärztliches Gutachten für die Notwendigkeit von Begleitpersonen kein Bestandteil dieser Satzung mehr ist.

3. Die Verwaltung soll sich zeitnah mit den Betroffenen in Verbindung setzen (Eltern, Schulen, Schulamt, Gesundheitsamt), um in gemeinsamen Beratungen, unter Berücksichtung der oben beschriebenen Forderungen, eine tragfähige und unbürokratische Lösung dieser Probleme zu erstellen. Die Fachverwaltung berichtet in der nächsten Sitzung des Schulbeirats über die Ergebnisse der Beratungen.

Vittorio Lazaridis, Thekla Walker, Werner Wölfle

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