
Trotz des Drucks von Politik und Justiz hat es das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) nicht geschafft, endlich einen ordentlichen Luftreinhalteplan aufzustellen. Die einzig wirksame Maßnahme ist die Wiedereinführung des Lkw-Durchfahrtsverbots. Allerdings hat das RP die Zeit nicht genützt und sich Gedanken gemacht, wie ein Luftreinhalteplan für die ganze Region aussehen soll. Stattdessen werden Lücken in den Luftreinhalteplan gerissen, um Ärger in der Region zu verhindern und den Verkehr auf Strecken zu führen, an denen nicht gemessen wird.
Ohne schlechte Messwerte kein Problem mit der Luft. Das scheint das Ziel des RPs zu sein. Dazu gehört auch der Versuch, mit Feinstaubbindemittel um die Messstelle Neckartor herum die Messung dort zu beeinflussen. Wenn der Dreck auf der Straße kleben bleibt, kommt er nicht auf die Messfühler, scheint man hier zu denken.
Die Ausnahme für die B10 ist nicht sachgerecht. Über sie fährt schon der Mautausweichverkehr, der nicht über die Autobahn geht. Und jetzt soll hier noch mehr Verkehr fließen. Der unnötige Ausbau des Rosensteintunnels wird die Zunahme des Verkehrs hier noch befördern. Aber auch entlang der B10 wohnen und arbeiten Stuttgarter Bürger. Allerdings wird hier gar nicht gemessen, also hat man hier auch kein Problem.
Wir erwarten mehr von einer Regierungsbehörde, die gesetzliche Vorgaben einhalten muss.
Dazu gehört eine Lösung zur Eindämmung der Mautumgeher auf der B10. Dazu gehört auch eine Ausweitung der Messungen entlang der B10, will man unbedingt hier eine Ausnahme vom Lkw-Durchfahrtsverbot. Eine Gesamtbetrachtung der Region gehört ebenso dazu. Und ein Konzept zur Verringerung des Verkehrs, denn die NO2-Grenzwerte lassen sich nur durch weniger Verkehr und weniger Verbrennungen einhalten.
Die Stadt Stuttgart fordert vom Regierungspräsidium zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgende Punkte:
1. Die B10 wird nicht aus dem Lkw-Durchfahrtsverbot herausgenommen.
2. Die Stadtverwaltung fordert vom Regierungspräsidium eine Lösung, um den Mautausweichverkehr auf der B10 zu verhindern.
3. Auf der B10 wird eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 50 km/h erlassen.
4. Entlang der B10 werden im Bereich von Wohnbebauungen mindestens zwei zusätzliche Stationen zur Luftschadstoffmessung eingerichtet.
5. Wie ist der Stand der Umsetzungen der bisherigen Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2006? Insbesondere bei den Maßnahmen
M7: Verlängerung des Viertelstundentaktes im S-Bahnnetz (VVS) in den Abend hinein.
M8: Anpassung der Zugbehängung im S-Bahnnetz in der Spitzenverkehrszeit morgens (Verlängerung Vollzug zum Langzug).
M9: Erstellung von Mobilitätskonzepten für Unternehmen und Behörden. Ziel ist die verstärkte Nutzung des ÖPNV.
M13: Alle Diesel-Kfz des Fuhrparks des Landes Baden-Württemberg werden mit Partikelfilter soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.
M14: Alle Diesel-Kfz des Fuhrparks der Landeshauptstadt Stuttgart und deren städtischen Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.
M15: Ausstattung von mobilen Maschinen und Geräten, die dem Geltungsbereich der 28 . BImSchV unterliegen, mit einem Partikelfilter.
Alle mit Dieselmotoren betriebenen mobilen Maschinen und Geräte der Landeshauptstadt Stuttgart und deren städtischen Beteiligungsgesellschaften werden mit Partikelfilter soweit wirtschaftlich und technisch möglich nachgerüstet oder durch Neubeschaffungen ersetzt.
M26: Müllanlieferung aus anderen Landkreisen zur Müllverbrennungsanlage Stuttgart mit der Bahn.
M32: Altanlagensanierung nach TA Luft, 13. und 17. BImSchV bei Industrie und Gewerbe.
M33: Verbrennungsverbot für Festbrennstoffe im Stadtgebiet Stuttgart.
M34: Verbrennungsverbot von Grüngut/Gartenabfällen im Stadtgebiet Stuttgart.
M35: Verbesserung der Baustellenlogistik bei Großbaustellen im Stadtgebiet Stuttgart (verbindlicher Staubminderungsplan).
Peter Pätzold, Werner Wölfle