
Das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Klage von 19 Kommunen zur Übernahme der Finanzierungskosten von Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen hat Signalwirkung für andere Bundesländer. Es verpflichtet das Land, den Kommunen einen finanziellen Ausgleich für neu übertragene Aufgaben bereit zu stellen.
Auch in Baden-Württemberg gilt das Prinzip, wonach der Landesgesetzgeber bei Übertragung neuer oder Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben einen finanziellen Ausgleich schaffen muss. Die Verschärfung der entsprechenden Vorschrift (Artikel 71) lässt keine andere Deutung zu. Das Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt”) muss nun auch in Baden-Württemberg 1:1 umgesetzt werden.
Wir Grünen bewerten die Aushöhlung der kommunalen Finanzen durch wachsende Aufgaben, die von Bund und Land auf die Kommunen abgewälzt werden, schon immer als kritisch. Wir sind der Überzeugung, dass der Verursacher auch die Kosten tragen muss. Bund und Land müssen ihren entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus leisten und dürfen dies nicht mehr auf die Kommunen abschieben.
Die Verwaltung berichtet in der nächstmöglichen Sitzung des Verwaltungsausschusses über die juristische Einschätzung des Urteils in Bezug auf Stuttgart und die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Niombo Lomba, Thekla Walker, Muhterem Aras