Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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12.05.2010

Keine Spur von Staubminderungsplänen (+Antwort)

Keine Umsetzung des Luftreinhalteplans bei Großbaustellen
Antrag

Es ist hinlänglich bekannt, dass Stuttgart unter den Städten, die die Feinstaubgrenzwerte überschritten haben, 2009 den Spitzenplatz einnahm. Mit 112 Überschreitungstagen hatte die Messstelle am Neckartor 2009 deutschlandweit die meisten Überschreitungen.
Dieser Trend scheint sich auch 2010 fortzusetzen. Bis heute gab es bereits 54 Überschreitungstage und damit schon jetzt 19 mehr, als laut EU-Gesetz für das ganze Jahr zulässig wären.

Eine Möglichkeit, die Belastungen in Stuttgart zu reduzieren, ist der Einbau von Dieselrussfiltern in Baumaschinen. Analysen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg belegen, dass bereits jetzt Baumaschinen und Baufahrzeuge landesweit für rund 14 Prozent der PM10-Emissionen verantwortlich sind. Damit verursachen sie fast so viele PM10-Emissionen wie die Abgase des Straßenverkehrs im Land (19 Prozent)!

Der Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart von 2005 fordert mit seiner Maßnahme M35 „Verbesserung der Baustellenlogistik bei Großbaustellen im Stadtgebiet Stuttgart (verbindlicher Staubminderungsplan)“ die Reduzierung des Feinstaubs. Zukünftig sollen laut diesem Plan bei Großbaustellen im Stadtgebiet Staubminderungspläne erstellt werden.

Bei den bisherigen großen Baustellen wie dem Neubau des Innenministeriums des Landes war bisher nie die Rede von einem Staubminderungsplan. Und die größte aller Baustellen in Stuttgart, Stuttgart 21, wurde mit Pomp und Getöse vor wenigen Wochen eröffnet. Von Staubminderungsplänen fehlt allerdings jede Spur.

Die Größe einer Baustelle, ab der ein Staubminderungsplan erstellt werden muss, ist nicht geregelt. Welche Größe der Bezeichnung „Großbaustelle“ zu Grunde liegt, ist nicht definiert. Eine Gleichbehandlung der Großbaustellen im Stadtgebiet durch eine einheitliche Regelung fehlt in diesem Fall. Die Festlegungen des Luftreinhalteplans sind damit nicht präzise genug.

Die Forderungen des Luftreinhalteplans gehen über die rechtlichen Regelungen in der Landesbauordnung (LBO) hinaus. Eine rechtliche Regelung zur Umsetzung und zur Überwachung der Staubminderungspläne gibt es nicht. Damit ist die Einhaltung solcher Pläne fraglich, da es keine gesetzliche Handhabe gegen eine Nichteinhaltung gibt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) könnte als höhere Rechtsbehörde im Falle von Großbaustellen dem Baurechtsamt der Stadt Stuttgart entsprechende Weisungen erteilen. Dies wurde nicht gemacht, denn anscheinend ist das RP an einer Umsetzung nicht interessiert.

Wir beantragen daher:

1. Dem Ausschuss für Umwelt und Technik werden spätestens bis zum Sommer 2010 für die laufenden Großbaustellen, u.a. dem Neubau des Innenministeriums Baden-Württemberg und Stuttgart 21, die Staubminderungspläne vorgestellt.
2. Das Regierungspräsidium wird von der Stadt Stuttgart aufgefordert, klare Regelungen über die Anwendung von Staubminderungsplänen (z.B. einer Definition des Begriffs Großbaustelle) zu treffen und die notwendigen rechtlichen Weisungen zu erlassen, so dass die Baurechtsbehörde der Stadt Stuttgart die notwendigen rechtlichen Mittel hat, diese Pläne zu überwachen und ihre Einhaltung einzufordern.

Clarissa Seitz, Peter Pätzold, Werner Wölfle

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