
Auch das Großprojekt Stuttgart 21 unterliegt den Forderungen des Regierungspräsidiums nach einem Staubminderungsplan im Rahmen des Luftreinhalteplans.
Wir hatten in unserem Antrag 149/2010 schon im Mai 2010 nach einem verbindlichen Staubminderungsplan für Stuttgart 21 gefragt. Seit Februar 2010 ist die Baustelle in Betrieb, deswegen muss auch seit Beginn der Baustelle ein Staubminderungsplan vorliegen. Ein Abriss des Nordflügels, bei dem ganz sicher eine Menge Staub aufgewirbelt werden würde, kann – wenn überhaupt – nur mit einem verbindlichen Staubminderungsplan und den anderen verpflichtend geforderten Maßnahmen durchgeführt werden.
Im Planfeststellungsbeschluss ist die Pflicht der Bahn festgehalten, einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen für Lärm- und Erschütterungsfragen sowie für Immissionen durch Staub und Abgase (Immissionsschutzbeauftragten) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt und für die Anlagen Dritter, den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, als Ansprechpartner zu Immissionsschutzfragen schriftlich zu benennen. Dem Gemeinderat ist bisher keiner bekannt.
Zudem ist die Bahn laut Planfeststellungsbeschluss verpflichtet, zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher Staubimmissionen bis zur Bauleistungsvergabe ein Vorbeugungs-, Sicherungs- und Überwachungskonzept für eine nachhaltige Staubimmissionsminderung zu entwickeln und vorzulegen. Sie ist weiter verpflichtet, dieses Konzept bauzeitbegleitend dem Baufortschritt entsprechend anzupassen und auf seine Wirksamkeit zu überprüfen.
Eine Antwort auf unseren oben genannten Antrag wäre bei Vorhandensein eines solchen Konzeptes und eines Immissionsschutzbeauftragten wohl schnell zu beantworten gewesen.
Des weitern gilt die Pflicht zur Überwachung der Immissionswerte aus Staubniederschlag in der Nachbarschaft. Die vorgegebenen Grenzwerte aus diesen Immissionen sind einzuhalten. Dazu sind geeignete Staubemissionsmessstellen rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten vom Immissionsschutzbeauftragten festzulegen.
Die Baustelle läuft. Aber sind die Verpflichtungen aus dem Planfeststellungsverfahren eingehalten? Wenn nicht, kann und darf diese Baustelle nicht weiter betrieben werden.
Liegen der Stadt und den dafür zuständigen Stellen seit dem 2. Februar 2010 die folgenden, nach dem Planfeststellungsbeschluss verpflichtenden, Unterlagen und Einrichtungen vor?
1. Das Staubminderungskonzept für die Baustelle Stuttgart 21;
2. der Namen des unabhängigen Immissionsschutzbeauftragten für die Baustelle Stuttgart 21 und die Mitteilung, seit wann er diesen Auftrag hat;
3. die vollständige Liste der Messpunkte und -einrichtungen zur Überprüfung der Staubimmissionen auf Grund der laufenden Baustelle.
Da die Baustelle offiziell seit einem halben Jahr läuft, müssen diese Fragen schnell zu beantworten sein, deshalb sind diese Fragen bis zum 30.7.2010 zu beantworten.
Peter Pätzold, Werner Wölfle