Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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03.08.2010

Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen (+Antwort)

Antrag

Auch in Stuttgart leben immer mehr herrenlose Katzen. Die Tiere sind die Nachkommen ausgesetzter Katzen aus Privathaltung, da viele Halter ihre Tiere nicht kastrieren lassen und so ungewollter Nachwuchs entsteht. Herrenlose Katzen vermehren sich unkontrolliert und verbreiten vermehrt Krankheiten und Seuchen. Deshalb werden die entsprechenden Satzungsergänzungen, z.B. in Schwerin, auch mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. Bedenkt man, dass eine geschlechtsreife Katze im Normalfall zwei Mal im Jahr 4-6 Nachkommen hat, kann man sich ausmalen, wie sich die Situation immer weiter verschärft.
Das Tierheim ist oft restlos überfüllt und verhängt häufig einen Aufnahmestopp. Auch die frei lebenden Tiere sind großem Leid ausgesetzt, ihnen wird bei Krankheit oder Verletzungen keine tierärztliche Hilfe zuteil, viele müssen hungern – sie verenden oft qualvoll.
Die Katzenhilfe Stuttgart e.V. kümmert sich um dieses Problem. Die wenigen ehrenamtlichen Mitarbeiter fangen und kastrieren ausgesetzte Katzen um die ungezügelte Vermehrung der Tiere einzudämmen. Allerdings können sie die steigende Anzahl der Anfragen aus der Stuttgarter Bevölkerung nicht mehr bewältigen. Um diese Problematik auf lange Sicht einzudämmen ist die Kastrationspflicht für alle Katzen unerlässlich. Privathalter sind aufgefordert, ihre Tiere kastrieren zu lassen; Menschen, die frei lebende Katzen füttern, müssen diese auch kastrieren lassen. Dies kann mit Hilfe der Katzenhilfe Stuttgart oder des Tierheims geschehen. Nach dem Eingriff werden die Tiere gekennzeichnet, um sie zukünftig problemlos identifizieren zu können. Die Städte Paderborn, Düsseldorf und Schwerin haben deshalb zur Eindämmung der Überpopulation herrenloser Katzen die Ordnungssatzung dahingehend ergänzt, dass die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen vorgeschrieben wird.
Die Bundestierärztekammer begrüßt aus Gründen des Tierschutzes diese Verordnungsergänzungen ausdrücklich.
Die Stadt Stuttgart hat eine lange Tradition im Tierschutz. 1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. In dieser historischen Tradition stünde es der Landeshauptstadt gut an, auch hier in Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Deshalb beantragen wir:

Die Polizeiverordnung (StrAnlPoVO) der LHS Stuttgart wird hinter dem § 6 (Hunde) durch einen neuen § 6a Katzen mit folgender Regelung ergänzt:
1. Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
2. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Clarissa Seitz, Thekla Walker, Muhterem Aras

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