
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Umweltbelastungen vor allem aus dem innerstädtischen Verkehr haben mittlerweile eine kritische und inakzeptable Größe erreicht. Stuttgart bleibt nach wie vor die am meisten mit Feinstaub belastete Stadt Deutschlands. Neben dem Neckartor entstehen z.B. in der Hohenheimer oder der Waiblinger Straße neue Brennpunkte. Damit nicht genug: Nur die ersten 18 Tage des neuen Jahres 2012 waren erforderlich, um den Jahresgrenzwert an NOx zu übertreffen.
Einer EU-Studie zufolge sterben jährlich 65.000 Menschen in der Europäischen Union vorzeitig durch Feinstaub. Andere Studien – z.B. der WHO – geben im Schnitt für Deutschland eine Verkürzung der Lebenszeit um rund zehn Monate an. Für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter dürfte die gesundheitliche Gefährdung in der dicht bebauten Stadt mit hohem Verkehrsaufkommen deutlich höher liegen. Angesichts dieser Zahlen gerät die zusätzliche Gesundheitsgefährdung durch Fahrzeuglärm oder Verkehrsunfälle fast aus dem Blick.
Um diesen Belastungen entgegenzutreten, hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einen Initiativ-Bericht verabschiedet, in dem es ein reguläres Tempolimit von 30 km/h in den Städten fordert. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministers (BMVBS) forderte in einer Stellungnahme ebenfalls, „Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit anzustreben und gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden umzusetzen“.
Das Regierungspräsidium Stuttgart steht in der Pflicht, bis Ende März wirkungsvolle Maßnahmen zur Verminderung der Feinstaubwerte in der Stadt umzusetzen. Jedoch zeigt die Diskussion um Tempo 40 in der Innenstadt und die daraus abgeleiteten beiden kümmerlichen Versuche vor allem die Hilflosigkeit auf. Denn das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs wird nicht in Frage gestellt.
Die Forderung nach Tempo 40 in der Innenstadt wurde vom Regierungspräsidium unter Bezug auf das Gutachten “Untersuchung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Stuttgart auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen” verworfen. Dieses Gutachten offenbart nach Ansicht von Experten jedoch strukturelle Mängel: So wäre im Rechenmodell nicht berücksichtigt, dass Geschwindigkeitsreduktionen in der Regel sinkende Verkehrszahlen bzw. Verlagerungen zum ÖPNV nach sich ziehen. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass eine Verkehrsverlagerung von Tempo 40-Hauptstraßen ins untergeordnete Straßennetz, in dem oft Tempo 30 gilt, prognostiziert werde. Außerdem könne einer solchen Verlagerung durch einfache verkehrslenkende Maßnahmen begegnet werden.
Vor der Diskussion des Stuttgarter Verkehrsentwicklungskonzepts (VEK) wollen wir hierüber und über andere Maßnahmen zur Absenkung der Luftschadstoffe Klarheit.
1. In einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen Vertreter des Regierungspräsidiums und Vertreter von Umweltverbänden zu dem genannten Gutachten und den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung Stellung.
2. Zudem nehmen sie Stellung zu dem Vorschlag aus dem Bezirksbeirat Ost nach der Einführung eines Prognose-Verfahrens für Feinstaub in der Atemluft in der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart.
3. In einem Praxisversuch werden die Auswirkungen einer Temporeduktion auf Tempo 40 auf der B14 auf die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen getestet. Die Stadt schlägt begleitende Maßnahmen gegen unerwünschte Verlagerungen vor.
Michael Kienzle, Jochen Stopper, Peter Pätzold