Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
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19.03.2010

Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee soll Naturdenkmal werden (+Antwort)

Antrag

Seit 1995 steht der Schlossgarten, Stuttgarts zentrale Parkanlage, in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal nach §10 DSchG unter besonderem Schutz.
Unwissen und Ignoranz haben in der bald 400-jährigen Geschichte des Parks zu zahlreichen nachteiligen Veränderungen und Zerstörungen geführt. Nachdem er die Weltkriege relativ unbeschadet überstanden hat, ist er durch Straßenplanungen und Einbauten vor allem in den letzten 60 Jahren dezimiert, zerschnitten und überbaut worden. Es gilt heute, den Park zu erhalten und – wo möglich – zu erweitern, da er für die Lebensqualität der Stadtbewohner höchste Bedeutung hat.
Im Ensemble des Schlossgartens hat die Platanenallee eine besondere Bedeutung. Sie gilt als einzigartig in Deutschland und erfüllt mit ihren 350 bald 200 Jahre alten Platanen und ihrer Länge von 1,5 km alle Kriterien eines besonderen Naturdenkmals.
Naturdenkmäler sind nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März 2010 Flächen bis zu 5 ha oder herausragende Einzelgebilde in der Natur, deren Schutz und Erhalt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Eigenart, Seltenheit oder Schönheit erforderlich ist. Wir erhoffen uns, dass die Allee als Naturdenkmal für alle Zukunft einen gesteigerten Schutz genießen wird.

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung veranlasst, dass die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee möglichst bald als Naturdenkmal in die entsprechende Liste aufgenommen wird. Falls sie diesem Antrag nicht nachkommen will, beantragen wir, den Punkt auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik zu setzen.

Michael Kienzle, Anna Deparnay-Grunenberg, Muhterem Aras

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