
Vor einem Jahr wurde die bundesweite Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche beschlossen. In Stuttgart werden die Leistungen aus diesem Paket über die etablierte Stuttgarter FamilienCard gewährt. Deswegen befinden sich heute zwei Guthaben auf dieser Karte: Neben den städtischen Leistungen jetzt zusätzlich das Guthaben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Bereich “Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit”.
Diese im Grund sinnvolle Zusammenlegung schafft momentan aber Probleme, weil der Zugriff von Anbietern auf die beiden Guthaben nicht sauber geregelt ist. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Höhe von 10,00 EUR/Monat können auch für privat-kommerzielle Angebote (wie z.B. für freie Balletschulen) verwendet werden, das Geld der ursprünglichen FamilienCard darf jedoch nur für Angebote städtischer, kirchlicher und frei gemeinnütziger Träger verwendet werden. Erstere dürfen nur auf das Guthaben des Bildungs- und Teilhabepakets zugreifen, letztere auf das gesamte Guthaben.
Wegen dieses Problems sind privat-kommerzielle Anbieter vom servicefreundlichen Abbuchungsverfahren ausgeschlossen. So müssen deren Kunden zunächst die Rechnung aus eigener Tasche zahlen, dann beim JobCenter eine Rückerstattung beantragen und dort die FamilienCard entwerten lassen. Dieser Ämtertanz scheint uns vermeidbar. Das Abbuchungsverfahren sollte allen Leistungserbringern ermöglicht werden, ebenso sollte das Guthaben der FamilienCard allen Anbietern zur Verfügung stehen.
Weitere Verbesserungen bei der FamilienCard sehen wir in der Übertragung des Guthabens bis zum 31.Januar des Folgejahres. Damit erleichtern wir den Familien den Besuch entsprechender Einrichtungen in den Weihnachtsferien. Auch wollen wir die Akzeptanzstellen ausbauen und denken dabei an für Kinder spannende Einrichtungen wie das Museum am Löwentor und das Rosensteinmuseum.
Von der Firma Syrcon GmbH, die systemseitig für die FamilienCard zuständig ist, möchten wir wissen, ob es im Vergleich zu anderen Kommunen weitere Verbesserungsvorschläge gibt, damit die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Vorreiterrolle behält.
1. Es wird dargestellt, wie die FamilienCard systemseitig so ausgerüstet werden kann, dass auch privat-kommerzielle Anbieter abbuchen können.
2. Auf Antrag können weitere Anbieter durch den Nachweis ihrer Fachlichkeit und Qualität aufgenommen werden.
3. Das Guthaben der FamilienCard verfällt nicht am Jahresende, sondern kann bis zum 31. Januar des Folgejahres übertragen werden.
4. Mit dem Rosensteinmuseum und dem Museum am Löwentor werden Gespräche geführt mit dem Ziel, diese als Akzeptanzstellen aufzunehmen.
5. Die Firma Syrcon berichtet im Jugendhilfeausschuss zu möglichen Verbesserungen der FamilienCard.
Andrea Münch, Tabea Schilling, Silvia Fischer