
Schon vor Jahren hat der Oberbürgermeister die „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ unterschrieben. Diese Charta erfordert die Ausarbeitung eines „Lokalen Aktionsplans“, der den bisher gültigen Frauenförderungsplan von 1991 ablösen soll. Bisher liegt dieser Aktionsplan nicht vor.
Dabei gibt es bereits eine Strategie zur Umsetzung von Chancengleichheit von Männer und Frauen. Das Stuttgarter Modell des Kommunalen Gender Mainstreaming Management (KGMM) wurde mit externer Begleitung entwickelt und im Amt für öffentliche Ordnung (AföO) erprobt. Aus einer Fülle von Daten wurden zielorientierte Handlungsansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen Problemfelder im AföO entwickelt. Dieses Projekt wurde 2007 über alle Fraktionen hinweg gelobt und messbare Verbesserungen bei der Chancengleichheit erreicht: Stellenhebungen, die aufgrund von Datenauswertung zur Personalausstattung und Stellenbewertung zu 63 Beförderungen führten und ein Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen durch geeignete Rahmenbedingungen.
Beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Sportamt, der Stadtkämmerei, beim Stadtmes-sungssamt und Haupt- und Personalamt wurden bereits 2004 genderspezifische Daten zu zahlreichen Bereichen der Personalpolitik erhoben, in Workshops wurden Handlungsfelder zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit erarbeitet.
Doch entgegen des positiven Starts der KGMM-Strategie wurde Punkt 4 der GRDrs 550/2007, die Einbindung des KGMM in Ämter und Eigenbetriebe, offensichtlich nicht ausgeführt und die Strategie nicht implementiert.
Unser Ziel ist es, diesen erfolgreichen Gender Mainstreaming Prozess aufzugreifen und in allen Ämtern und Eigenbetrieben zur Anwendung zu bringen.
1. Der KGMM-Prozess wird wieder aufgenommen, mit dem Ziel diese Strategie in allen Ämtern und Eigenbetrieben zu implementieren.
2. Dazu wird im Gleichstellungsbeirat am 18. Mai sowie im darauf folgenden Verwaltungsausschuss dargestellt:
a) Wie der KGMM-Prozess im Amt für Öffentliche Ordnung weitergeführt wurde
b) Durch welche ersten Maßnahmen der 2004 eingeleitete KGMM-Prozess im Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Sportamt, der Stadtkämmerei, beim Stadtmessungsamt und Haupt- und Personalamt wieder aufgenommen wird
c) Welche Schritte zur generellen Einführung der KGMM-Strategie in allen Ämtern und Eigenbetrieben im laufenden Jahr 2011 in Gang gesetzt werden
d) Wie die Umsetzungsschritte so aufbereitet werden können, dass der Gemeinderat ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument in Händen hat
d) Wie künftig auch die Dienstleistungen der LHS nach dem Genderprinzip (analog dem KGMM) betrachtet und entwickelt werden können, so dass (positive) Veränderungen (in der Integrationspolitik, Altenhilfe, bei geschlechtsspezifischer Gewalt, u.a.) sichtbar werden
3. Den jeweiligen Fachausschüssen werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen Mitteilungs- und Beschlussvorlagen zum Stand der Umsetzung des KGMM-Prozesses vor-gelegt sowie die erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse über struktur-, personal- und finanzrelevante Maßnahmen (vgl. Stellenhebungen im AföO, stadtweitem Wiederein-steigerinnenpool, u. a) herbeigeführt.
4. Das KGMM wird Teil des lokalen Aktionsplans Chancengleichheit, der spätestens im 4. Quartal 2011 vorgelegt und zur Abstimmung gebracht wird.
Silvia Fischer, Muhterem Aras