
Der Netzbetreiber EnBW verlegt zur Zeit unterirdisch ein 110.000 Volt Hochspannungskabel zwischen dem Umspannwerk Münster und dem Umspannwerk Seewiesen. Die EnBW erhielt im Herbst 2009 eine Genehmigung für die geplante Trasse, obwohl diese durch das Landschaftsschutzgebiet Wolfersberg führt. Die Trasse läuft sehr nah an Wohngebieten vorbei und stellt damit eine gesundheitliche Gefährdung für die dort wohnende Bevölkerung dar.
Die unterirdische Verlegung ist eine technische Alternative zu oberirdischen Hochspannungsleitungen und verhindert die Verbreitung von elektrischen Feldern. Magnetische Felder werden durch die Vergrabung jedoch nicht verringert, besonders wenn das Kabel lediglich 1 bis 2 Meter tief vergraben ist. Das Magnetfeld ist an der Oberfläche genau über dem Kabel im Vergleich zu Freileitungen sehr stark. Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit warnt daher vor erhöhten Risiken von Krebserkrankungen speziell für Kinder: „Bei Erdkabeln … sind die mit einer kindlichen Leukämie in Verbindung stehenden magnetischen Felder oberhalb von Erdkabeln in der gleichen Größenordnung wie unterhalb einer Freileitung.“
Zur Reduktion des Erkrankungsrisikos muss die Intensität der Magnetfelder wenigstens auf 100 nT (NanoTesla) minimiert werden. Zu befürchten ist aber, dass mit dem jetzt geplanten Verlauf die Anwohner einem Magnetfeld von 800 bis 900 nT ausgesetzt werden. Durch eine andere Trasse oder technische Maßnahmen wie höhere Abschirmungen oder eine tiefere Verlegung könnten diese Strahlungen gemindert werden. Eine ausführliche Information der Anlieger durch den Netzbetreiber hat anscheinend nicht stattgefunden.
Um Zweifel über die Nichteinhaltung geltender Grenzwerte auszuräumen
1. dass dieser Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 20.04.2010 gesetzt wird und die Verwaltung dort darstellt, welche konkreten Magnetfeldstärken sich an den der Trasse zugewandten Außenkanten der Gebäude in der Erwin-Hageloh-Straße bei Volllast ergeben und wie diese sich zu den zulässigen Grenzwerten verhalten.
2. Bis die Bedenken über mögliche Gesundheitsgefährdungen ausgeräumt sind, verhängt die Verwaltung einen Baustopp über die Kabelverlegung.
Werner Wölfle, Peter Pätzold