
Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Gemeinderats. Um dieses Königsrecht kompetent wahrnehmen zu können, braucht der Gemeinderat umfassende Informationen darüber, was aus Sicht der einzelnen Referate für notwendig oder wünschenswert gehalten wird, einschließlich der finanziellen Konsequenzen.
Vor den letzten beiden Doppelhaushalten waren die Referate bezüglich finanzrelevanter Mitteilungsvorlagen eingeschränkt worden. Dieses Vorgehen hat die notwendige umfassende Information des Gemeinderats behindert: Die Informationsbeschaffung war
dadurch mühsamer und vor allem intransparenter.
Selbstverständlich wird der Gemeinderat – so wie die Verwaltung – sorgfältig abwägen, welche Maßnahmen angesichts der finanziellen Lage verantwortbar sind.
Die Referate können dem Gemeinderat wieder uneingeschränkt finanzrelevante
Mitteilungsvorlagen vorlegen.
Roswitha Blind (SPD), Werner Wölfle