Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
07.07.2010

Biodiversität auch im städtischen Wald sichern

Antrag

I Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Die Alters- und Zerfallphasen von Bäumen haben eine große Bedeutung für den Naturschutz. Alte noch lebende Bäume sowie stehendes und liegendes Totholz bilden für zahlreiche Pflanzen und Tiere wichtige Lebensstätten. Mit dem AuT-Konzept wird ein Weg aufgezeigt, wie ein entsprechendes Lebensraumangebot in bewirtschafteten Wäldern aufgebaut, in die reguläre Bewirtschaftung integriert und darüber nachhaltig gesichert werden kann: Ausgewählte Einzelbäume, Baumgruppen und Kleinbestände werden aus der allgemeinen Bewirtschaftung herausgenommen und ihrer natürlichen Entwicklung bis zur Entstehung von Totholz überlassen.
Das Konzept wurde für den Staatswald des Landes Baden-Württemberg entwickelt und wird seit Beginn des Jahres 2010 in diesem verbindlich umgesetzt. Dies schließt die Staatswaldflächen im Bereich Stuttgart ein. Der städtische Anteil der Waldfläche in Stuttgart ist mit 55 Prozent wesentlich größer als der Staatswald (40 Prozent). Daher sollte zur Stärkung der Biodiversität das AuT-Konzept nicht nur im angrenzenden Staatswald, sondern auch im städtischen Wald umgesetzt werden.

II Bannwald

Das AuT-Konzept ist zur Sicherung der Biodiversität ein wichtiger erster Schritt, der jedoch alleine nicht ausreicht. Stuttgart könnte aber mit ausgewiesenen Bannwaldflächen, auf denen eine Bewirtschaftung ganz eingestellt wird, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie leisten. Die Bundesregierung fordert, deutschlandweit fünf Prozent unberührte Flächen zu schaffen. In Baden-Württemberg werden derzeit nur fünf Promille der gesamten Flächen dafür frei gehalten, obwohl die Landesregierung sich ein Prozent als Ziel gesetzt hat. Stuttgart könnte mit gutem Beispiel voran gehen und die Größe und Anzahl der Bannwaldflächen entsprechend steigern. Wie das geht, kann bei Saarbrücken besichtigt werden. Dort wurde ein 1000 Hektar großes Waldstück aus der Nutzung herausgeschnitten und gilt seither unter dem Motto „Urwald bei der Stadt“ als Vorbild für die vielfältigen und vor allem Wertschöpfung steigernden Möglichkeiten, die sich aus dieser anderen Art der Nutzung ergeben.

Wir fragen:

1. In welchen Kommunen und in welcher Größe besitzt die Stadt Stuttgart Waldflächen und unter welchem Schutzstatus stehen diese?

2. Wie hat sich die Umsetzung des AuT-Konzepts im staatlichen Wald auf Stuttgarter Gemarkung bislang entwickelt?

3. Mit welchen finanziellen Folgen aus dem AuT-Konzept muss in der Bewirtschaftung des staatlichen Walds auf Stuttgarter Gemarkung gerechnet werden?

4. Ist die Ausdehnung bzw. Anlage von Waldsäumen zur Steigerung der Biodiversität geplant?

Wir beantragen:

1. Das Forstamt berichtet spätestens Ende Oktober im Ausschuss für Umwelt- und Technik über die Möglichkeiten und Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung des AuT-Konzepts im Stuttgarter Stadtwald ergeben würden.

2. Das Forstamt stellt in derselben Sitzung das Saarbrücker Konzept „Urwald bei der Stadt“ vor und legt dar, welche Distrikte des Stuttgarter Stadtwaldes in Bannwälder umgewidmet werden können.

Thekla Walker, Anna Deparnay-Grunenberg, Muhterem Aras

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