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20.10.2011

Ausbau der Verkehrsüberwachung

Haushaltsantrag 2012/13 Antrag Nr. 11

Die Verkehrsdisziplin auf Stuttgarts Straßen hat sich in den zurückliegenden Jahren nach Beo-achtungen der zuständigen Fachverwaltung massiv verschlechtert. Für ein sicheres Verkehrsgeschehen, die Einhaltung der Verkehrsregeln, das Zurückdämmen der Lärmbelästigung und für bessere Luft halten wir einen Ausbau der Verkehrsüberwachung für geboten.

Den Kosten eines solchen Ausbaus stehen Einnahmen gegenüber. Im Jahr 2010 betrug der Kostendeckungsgrad in der stationären Überwachung 226 Prozent und in der mobilen immerhin noch 124 Prozent. Anschaffung und Betrieb der neuen Anlagen trägt sich daher selbst. Allerdings nur, wenn auch genügend Personal im administrativen Bereich die Fälle bearbeiten kann und der Bußgeldeinzug nicht in Verzug kommt.

Wir beantragen:

I. Investitionsmittel
1. Stationäre (kombinierte) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung

960.000 EUR

2. Mobile (kombinierte) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung

160.000 EUR

II. Betriebskosten

Laufende jährliche Betriebskosten / kalkulatorische Kosten à 274.800 EUR, macht 549.000 EUR für diesen Doppelhaushalt.
Die Kosten haben einen durchschnittlichen Deckungsgrad von mindestens 150%, so dass über die Deckung der Betriebskosten mit Einnahmen zu rechnen ist von mindestens

-274.500 EUR

III. Personalkosten

11 Stellen für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, 14,5 Stellen für die Bußgeldstelle sowie eine Personalstelle beim AföO. Die Stellen sind kostenneutral, durch einen Deckungsgrad von ca. 106%.

26,5 Stellen

Silvia Fischer, Peter Pätzold

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