
Nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 hat es die Bürgerinitiative Stuttgarter Wasserforum ebenfalls geschafft, die erforderlichen Unterschriften für ihr Bürgerbegehren „100-Wasser“ zusammenzutragen. Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass mit diesem Bürgerbe-gehren so umgegangen wird, wie mit dem Bürgerbegehren zu Stuttgart 21, und verhindern, dass es für rechtlich unzulässig erklärt werden kann.
Die Stadtverwaltung hat die Prüfung des Bürgerbegehrens abgeschlossen, vom Rechtsamt wur-de es als zulässig erklärt. Mittlerweile wurde das Regierungspräsidium Stuttgart um eine ab-schließende juristische Prüfung gebeten. Kommt auch das Regierungspräsidium zur Einschät-zung, es handle sich um ein zulässiges Begehren, wird der Gemeinderat über die Fragestellung einer eigenen städtischen Wasserversorgung entscheiden.
Eng verknüpft mit der durch das Bürgerbegehren aufgeworfenen Fragestellung ist die Frage ei-gener Stuttgarter Stadtwerke. Zur Begleitung der konzeptionellen Überlegungen einer möglichen Gründung eigener Stuttgarter Stadtwerke hat der Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag gege-ben. Angesichts der Komplexität des Themenfeldes und der damit einhergehenden möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts halten wir dieses Gutach-ten, das im Herbst vorliegen soll, für unbedingt erforderlich. Eine Entscheidung über Stuttgarter Stadtwerke ohne umfassende Informationsbasis treffen zu wollen, wäre leichtfertig und nicht zu verantworten. Daher wollen wir eine Entscheidung des Gemeinderats über das Bürgerbegehren dann treffen, wenn dieses Gutachten vorgelegt und diskutiert wurde. Diese gemeinderätliche Entscheidung ist frühestens 2011 vorgesehen.
Wir wollen aber auf jeden Fall völlige Sicherheit, dass durch das Einbeziehen des Gutachtens vor einer Entscheidung des Gemeinderats keine Fristen des Bürgerbegehens versäumt werden.
1. Gibt es eine Frist, bis zu der vom Gemeinderat eine Entscheidung über das Durchführen des Bürgerbegehrens zu fällen ist?
2. Kann eine Gemeinderatsentscheidung über das Bürgerbegehren „100-Wasser“ überhaupt solange zurückgestellt werden, bis das Gutachten vorliegt?
Werner Wölfle, Muhterem Aras