
“Von der Bahn wurden im Jahr 2009 für die Infiltrationsbrunnen Gutachten in Auftrag gegeben, um Probleme, z. B. infolge von Anhydrit (Quell-/Hebungsvorgänge bzw. Setzungserscheinungen durch Sulfatauslaugung) generell auszuschließen. Die neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen fünften Bohrerkundungsprogramm haben nun dazu geführt, dass die Deutsche Bahn AG eine Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung beantragt hat.”
So lautet ein Schreiben des Sprecherbüros für Stuttgart 21 an einen fragenden Bürger.
Nach unserer Auffassung sind diese Untersuchungen auch der Unteren Wasserbehörde, also der Stadt, vorzulegen.
1. Liegen der Stadt die Ergebnisse des fünften Bohrerkundungsprogramms vor?
2. Welche neuen Erkenntnisse zur Grundwassersituation hat dieses fünfte Bohrerkundungsprogramm gebracht?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Auswertung des fünften Bohrerkundungsprogramms?
Peter Pätzold, Muhterem Aras