Lust auf Stadt. Bündnis 90/Die Grünen bei der Kommunalwahl Stuttgart 2009.
Download
29.07.2010

20-Prozent-Quote für mehr bezahlbare Wohnungen

Geförderten Wohnungsbau in Stuttgart voranbringen
Antrag

Am 6. November 2009 erteilte der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen der Verwaltung den Auftrag, dem Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss darüber vorzulegen, dass in Stuttgart bei allen Bauflächen, für die ein Planungsrecht aufzustellen ist, ein Anteil von 20 Prozent gefördertem Wohnungsbau festgesetzt wird. Seitdem befinden sich die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB) und Städtebau und Umwelt (StU) in einem Abstimmungsprozess, um auf der Grundlage des Münchner Modells der sozial gerechten Bodennutzung ein Verfahren für Stuttgart zu entwickeln. Das ursprünglich ins Auge gefasste Zeitziel “vor der Sommerpause 2010” ist jetzt verstrichen.
Derweil titelt die Stuttgarter Zeitung am 22.07.10 nach dem Vortrag von Prof. Dr. Tilman Harlander von der Universität Stuttgart: „Stuttgart hinkt anderen Städten hinterher“. In München wird der Wohnungsbau so gesteuert, dass geförderter Wohnungsbau auch in der Kernstadt, wo Grund und Boden teuer ist, eine Chance hat. Dafür ist es zwingend, dass alle Investoren gleichermaßen in die Pflicht genommen werden und geförderter Wohnungsbau nicht ausschließlich auf städtischen Grundstücken erfolgt – hierfür wären die Flächen zu gering. Den Bauherren wird eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungsbaus abverlangt – was nachweislich zu einer stärker gemischten Bewohnerstruktur und zu einem steigenden Angebot bezahlbarer Wohnungen geführt hat.
Wenn künftig überall dort, wo ein Planrecht geschaffen wird, ganz selbstverständlich auch geförderter Wohnungsbau entsteht, ist dieser breiter über die Gesamtstadt gestreut, das Angebot kann vergrößert werden und es wird eine stärkere Durchmischung der verschiedenen Bedarfsgruppen erreicht. Wir meinen, dass dies zu einer positiven Entwicklung des Zusammenlebens der Stadtgesellschaft beitragen wird und erwarten, dass der Grundsatzbeschluss endlich gefasst werden kann.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat spätestens zur Sitzung am 07.10.2010 einen Grundsatzbeschluss – mit Begründung und Verfahrensweise – zur Abstimmung vor, durch den geregelt wird, dass auf Flächen, bei denen ein Planrecht aufzustellen ist, ein Anteil von 20 Prozent gefördertem Wohnungsbau festgesetzt wird.

Silvia Fischer, Werner Wölfle

Basisdebatten im Erdgeschoss K21 – ja zum Kopfbahnhof Energiewende flott voranbringen